Fluggastrechte: Wenn der Flug Verspätung hat

Kuh
Kuh
Die stand zu Dekozwecken(?) auf dem Hotelflur

Tel Aviv, Flughafen. Auf dem Rückweg von der Israel-Reise nach Köln. Ich checke meine Mails – und erfahre, dass der Flug sich um eine Stunde verspäten wird. In Zürich, unserem ersten Ziel, hätten wir für das das Umsteigen anderthalb Stunden Zeit gehabt. Das würde also knapp werden. Schließlich starteten wir mit insgesamt 90 Minuten Verspätung – und damit war eigentlich schon alles klar. Ein paar Minuten vor der Landung in Zürich erhielten wir dann die Info, dass der Flug nach Köln nicht mehr erreicht wird. Wir sollten zum Transferschalter gehen, dort kümmere man sich um uns. Als kleines Sorry schenkte uns die Stewardess eine riesige Schachtel Schweizer Pralinen.

Erstattung bei Flugverspätung

Laut EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 steht Passagieren bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden und dieser Entfernung 400 Euro Entschädigung pro Nase zu. Unser Flug hat rund 300 Euro gekostet. Also hat die Verspätung mit einer Nacht Aufenthalt in Zürich quasi 100 Euro Gewinn gebracht, der Flug war damit gratis. Dafür habe ich gerne eine Nacht in der Schweiz verbracht. Swiss hat die Entschädigung innerhalb von zwei Wochen anstandslos bezahlt. Man musste dazu nur das Kontaktformular ausfüllen und danach eine Mail mit einer Ausweiskopie zurückschicken.

Ja, Swiss sieht mich wieder an Bord. Der Flug an sich war nämlich sehr gut.

Die Entschädigung muss jeder Fluggast selber beantragen. Einer meiner Reisebegleiter erhielt sofort eine Absage, es gäbe keine Entschädigung. Nach dem Hinweis, dass mir die Entschädigung doch gezahlt worden sei, entschuldigte man sich umgehend für das Versehen und legte noch einmal 25 Euro drauf.

Dass andere Fluglinien Entschädigungen nicht mit schweizerischer Gründlichkeit auszahlen, ist das Geschäftsmodell mehrerer Anbieter wie Flightright. Diese übernehmen den Entschädigungsanspruch, zahlen die Entschädigungssumme sofort aus, behalten sich aber bis zu 30 Prozent Provision ein. Der erste Versuch sollte daher immer zu erst bei der Fluggesellschaft selbst erfolgen. Weigert sie sich, könnt Ihr Euch an das Europäische Verbraucherzentrum oder an die Schlichtungsstelle für öffentlichen Personenverkehr wenden. Das ist kostenlos und hilft oft weiter, zumindest wenn die Fluggesellschaft Ihren Sitz in der EU hat.

Dank der Fluggastrechte gute Betreuung durch Swiss

Die Swiss war aber nicht nur bei der Erstattung vorbildlich: Auch in Zürich kümmerte man sich tatsächlich sehr gut um uns und die anderen gestrandeten Reisenden. Bettina hat das bei ihrer Reise nach Madeira schon ganz anders erlebt. Denn es waren mindestens 20 Leute, die eigentlich nach Köln wollten. Wir erhielten sofort eine neue Buchung für den nächsten Tag mit dem ersten Flug von Zürich nach Köln und eine Hotelbuchung im benachbarten Winterthur inklusive der Bahn-Fahrkarten dorthin. 

Hotelzimmer im BananaCity Hotel
Für eine Nacht völlig ausreichend.

Das Banana City Hotel ist wohl eher auf Tagungen und Kongresse ausgerichtet, kannte sich mit gestrandeten Reisenden von Swiss aber sehr gut aus. Im Zimmer gab es alles was man braucht, inklusive einer Kaffeemaschine. Es gab Abendessen und an der Bar habe ich noch einen Schweizer Gin getestet – also Glück im Unglück.

Auch das Frühstück war prima, leider hatte ich gar nicht so viel Zeit, mich diesem ausgiebig zu widmen. Denn es ging recht früh wieder zum Flughafen.

Zwar hatte ich nach einer Woche Reise noch ein paar saubere Teile dabei, aber beim Packen in Israel nicht darauf geachtet, wo das Zeug im Koffer nun genau ist. Ergo habe ich zwar noch ein frisches Oberteil gefunden, aber eine frische Unterhose, nun ja. Zum Glück lag eine Badehose weit oben im Koffer. Sah ja keiner… 

Tipp: Falls Ihr nach einem Urlaub noch saubere Wäsche habt, legt sie ganz nach oben. So müsst Ihr sie in solch einem Fall nicht unnötig lang suchen.

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