Fahren mit dem E-Scooter macht Spaß, ist aber doof

Mit dem E-Scooter durch die Stadt

Ich gebe zu, dass es mir großen Spaß macht, an einem Sommertag auf dem E-Scooter durch den Park zu fahren. Auf den Straßen fahre ich nicht gern, weil ich den Kölner Verkehr anstrengend finde, und ich mich auf dem E-Scooter nicht so zuhause fühle, wie auf dem Fahrrad. Aber durch den Grüngürtel nach Hause oder von mir in den Mediapark oder zur Haltestelle Nippes: sehr gerne. Solange ich einigermaßen langsam fahren kann. Da passiert es schon auch, dass Radfahrer mich überholen, finde ich aber nicht schlimm.

Wo man mit dem E-Scooter besonders aufpassen muss

Wer mit den kleinen Rollern das erste Mal unterwegs ist, sollte wissen, dass

  • Kopfsteinpflaster und Schlaglöcher sehr unangenehm sein können und auch dazu führen können, dass man stürzt.
  • Hat der E-Scooter eine Rücktrittbremse, sollte ein Fuß immer in Habtachtstellung sein, sonst könnt Ihr nicht schnell genug reagieren.
  • Bei den Handbremsen solltet Ihr auch immer vorbereitet sein. Wer bremsen muss, muss schnell handeln.
  • Daraus ergibt sich auch: Mit der rechten Hand Gas geben, mit der linken in Bremshaltung sein – da wird es schwierig, eine Fahrtrichtungsänderung zu geben, also quasi zu blinken. Darum sollte man lieber mal anhalten, wenn der Verkehr sehr wuselig ist, als ohne Anzeige einfach so abzubiegen.
  • Wichtig ist außerdem, dass Ihr einen Roller nehmt, der ausreichend Akku hat. Und natürlich sollte auch Euer Handy genügend Akku haben, sonst könnt Ihr den Roller nicht zurückgeben.

Was grundsätzlich eher gegen die E-Scooter spricht

Auch wenn die E-Scooter viel Spaß machen, sie haben einige gravierende Nachteile:

  • Sie müssen nachts geladen werden von so genannten Juicern. Diese sammeln sie häufig mit Transportern ein und fahren sie morgens wieder aus. Sie bekommen dafür nicht besonders viel Geld. Hinzu kommt, dass die Ladung per Steckdose zumindest dann nicht besonders umweltfreundlich ist, wenn der Juicer keinen Ökostromvertrag hat.
  • Man hört und liest immer wieder, dass die E-Scooter eine Haltbarkeit von 28 Tagen haben. Das ist bitter, denn so sind sie mit häufigem Produktionsaufwand verbunden. Und wie sieht es überhaupt mit dem Recycling aus? Sind sie Elektroschrott?
  • Die E-Scooter stehen in der Stadtmitte. Gebraucht würden sie für die letzte Meile in den Vierteln am Stadtrand.
  • Wer E-Scooter fährt, verbrennt weniger Kalorien, als wenn er Rad fährt oder zu Fuß geht.
  • Die Fahrten sind teuer. Ein Beispiel: Mit dem Bus von mir zur Haltestelle Nippes kostet es 1,80 Euro, die Fahrt mit dem E-Scooter war einen Euro teurer. Mit dem Verbund-Ticket von Nippes nach Düsseldorf hätte ich sogar umsonst mit dem Bus fahren können.

Technische Tipps zu E-Scootern

Björn Siemer, Sachverständiger beim Ingenieurbüro Schmedding in Oldenburg, hat bei einem Journalistenseminar des Deutschen Anwaltvereins im September die E-Scooter auch technisch beleuchtet. Mit seinen Kollegen hat er einen Roller des Anbieters Tier unter die Lupe genommen. Ergebnis:

  • Eigentlich muss man keine Angst haben, dass der E-Scooter bergab schneller wird. Denn das sollen Sensoren verhindern. Die sollten aber auch bei einer Untergrundänderung reagieren. Aber das haben sie in diesem Test nicht immer gemacht.
  • Eine Tasche, einen schweren oder großen Gegenstand sollte man bei der Fahrt nicht in der Hand transportieren. Denn dann ist es nicht möglich, stabil zu fahren.
  • Telefonieren während der Fahrt ist machbar, sollte man aber logischerweise vermeiden. Schließlich braucht man die Hand, um zu bremsen. Und natürlich ist man nicht ausreichend auf den Verkehr konzentriert, wenn man gleichzeitig telefoniert.
  • Bordsteine und ähnliche Kanten kann man bis ungefähr 10 cm Höhe tatsächlich hinunterfahren. Danach ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass man einen Unfall hat beziehungsweise stürzt.
  • Wer mehr wiegt, hat einen kürzen Bremsweg. 

Rügen des Verbraucherzentrale Bundesverband

Leider haben die Roller aber noch einiges mehr an Problemen zu bieten. Das wird niemand bemerken, so lange alles gut geht. Passiert jedoch etwas Unvorhergesehenes, werden einige Nutzer ziemlich blöd aus der Wäsche schauen – die nämlich, die sich bisher nicht mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auseinandergesetzt haben. Diese akzeptiert automatisch jeder, der ein Konto bei einem Verleiher einrichtet beziehungsweise einen E-Scooter leiht.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat herausgefunden, dass viele AGBs nämlich unter anderem die Haftungsfragen auf die Kunden abwälzen. Hat also jemand einen Unfall mit einem E-Scooter, hat er unter Umständen die Schuld, ohne dass er etwas dafür kann. Und das kann richtig teuer werden. Zwar gilt, dass die E-Scooter nur auf die Straße dürfen, wenn sie haftpflichtversichert sind. „Somit kommt die Haftpflichtversicherung für Schäden an Dritten auf, die während des Betriebs des E-Scooters verursacht wurden, sofern diese nicht vorsätzlich herbeigeführt wurden“, sagt Kim Roman Paulsen, Pressesprecher vom Bund der Versicherten. „Aber für Schäden an dem E-Scooter selbst tritt diese Versicherung nicht ein“, ergänzt der Experte.

Wie sieht’s bei den Scootern mit der Versicherung aus?

„Die eigene private Haftpflichtversicherung kommt für verursachte Schäden am E-Scooter nur auf, wenn der Einschluss von ‚geliehenen Gegenständen‘ mitversichert ist.“ Laut AGBs mancher Anbieter können drei- bis vierstellige Summen verlangt werden, wenn man einen E-Scooter beispielsweise falsch abstellt oder mit einem Schaden zurücklässt. Dementsprechend solltet Ihr also einen Blick in Eure private Haftpflichtversicherung werfen, bevor Ihr einen E-Scooter leiht.

Ihr habt gar keine Privathaftpflicht? Dann solltet Ihr Euch zu diesem Thema dringend schlau machen, denn grundsätzlich haftet Ihr mit Eurem gesamten Vermögen, wenn Ihr einem anderen versehentlich einen Schaden zugefügt habt. Dabei ist das Smartphone, das Euch versehentlich aus der Hand rutscht, noch ein günstiger Fall. Richtig teuer wird es, wenn durch Eure Schuld jemand stürzt, sich den Arm bricht, vielleicht ein Leben lang mit einer Einschränkung leben muss und nicht mehr voll arbeiten kann.

Übrigens: Falls Ihr mit einem E-Scooter fahrt, der nicht haftpflichtversichert ist, also keine Plakette hat, dann haftet Ihr auch mit Eurem ganzen Vermögen bei einem Unfall. Denn in Eurer Haftpflichtversicherung ist der Scooter in der Regel nicht eingeschlossen. Das kann also richtig teuer werden. 

E-Scooter zeichnen Bewegungsprofile auf

Zum Bahnhof Nippes mit dem E-Scooter. Ganz schön teuer.

Noch ein letzter Punkt: Es ist logisch, dass der E-Scooter aufzeichnet, wo er sich befindet. Sonst würde er nicht mehr gefunden werden. Fraglich ist jedoch, ob es nötig ist, die gefahrenen Strecken und die damit zusammenhängenden weiteren Informationen im Nutzerprofil abzuspeichern. Ganz unangenehm wird es dann, wenn diese Bewegungsprofile vom Verleiher auch noch verkauft werden an so genannte Datenbroker. Denn so wird Euer digitales Profil wieder ein Stückchen transparenter. Mehr dazu könnt Ihr bei Heise nachlesen.

Davon abgesehen kommt jetzt aber ja ersteinmal die kalte und nasse Jahreszeit. Wir werden sehen, wie beliebt die E-Scooter dann noch sind. Vielleicht verrosten sie ja auch alle über den Winter – wer weiß?

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